Das Wichtigste zuerst
Keine Pauschalantwort.
Aber klare Regeln.
Die Maklerprovision – auch Courtage oder Maklerlohn genannt – ist die Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung. Ihre Höhe ist beim Immobilienverkauf grundsätzlich Verhandlungssache. Gesetzlich geregelt ist vor allem, wann ein Provisionsanspruch entsteht und wie die Kosten in bestimmten Fällen zwischen Verkäufer und Käufer verteilt werden dürfen.
Eine gesetzliche Gebührenordnung mit einem bundesweit festen Prozentsatz gibt es für Immobilienmakler nicht. Deshalb gehören Höhe, Umsatzsteuer, Zahlungspflicht und Leistungsumfang vor Beginn der Vermarktung verständlich in den Maklervertrag.
Geht es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden. Das kann beispielsweise schriftlich oder per E-Mail geschehen. Eine ausschließlich mündliche Vereinbarung genügt dafür nicht.